AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gastronomie/Café und Veranstaltungsbetrieb Krewelshof

Widerrufsbelehrung.

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, oder uns die Auftragsbestätigung zugesendet wurde. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Krewelshof, Danielle Bieger, Theudebertstr. 56, 53909 ZÜLPICH-ENZEN, info@krewelshof.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

AGBs

  1. Unsere Angebote, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Beratungen, Lieferungen und Leistungen unter Einschluss der Überlassung der Innen- und Außenräume erfolgen grundsätzlich nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen des Krewelshofs, die ausschließlich gelten.Wir widersprechen ausdrücklich der Anwendung und Einbeziehung jedweder Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers, auch sonstige Einschränkungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn wir ihnen im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge bleiben unverbindlich, Menü-Angebote soweit verfügbar, ebenso Waren, besonders Frischebereich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit mit uns gesondert schriftlich vereinbart wurde. Bestellungen, die als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren sind, können wir innerhalb von 4 Wochen annehmen.
  3. (1) Abschlüsse oder mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung im Rahmen des Vertragsabschlusses verbindlich. Alle Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Telefonisch nehmen wir lediglich UN-verbindliche Reservierungen vor. Bei Veranstaltungen können jegliche Sonderwünsche oder Änderungen 2 Wochen vor dem Termin nicht mehr angenommen werden, dies im Sinne einer ordnungsgemäßen Durchführung. Sollten Änderungen erfolgenmüssendiese zwingend SCHRIFTLICH festgehalten werden, in einer neuen Vertrags-Änderung, welcher schriftlich von uns abgeschickt wird und nur dadurch als bestätigt gilt. (2) Eine von der Anfrage abweichende Bestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Krewelshof 10 Tage gebunden ist und den der Besteller innerhalb dieser Frist annehmen kann.(3) Prospektangaben sind für den Anbieter grundsätzlich bindend. Hat sich der Krewelshof im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise vorbehalten, so können vor Vertragsschluss konkrete Änderungen der Prospekt- und Preisangaben erklärt werden, wenn der Besteller vorher hierüber informiert wird.(4) Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 3.3 nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Anfrage und der Bestätigung. Auch hierbei gilt, dass Preise freibleibend sind.
  1. Aufträge des Bestellers werden für uns durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung unsererseits, auch Rechnung oder Lieferschein, verbindlich. Es wird dann eine Vorauszahlung von 50 % des Auftrags in Rechnung gestellt. Sollte nicht spätestens 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung die Zahlung in Höhe des Mindest-Umsatzes bei uns vorliegen, so ist ein Deposit in bar in Höhe des gesamten geschätzten Auftragswertes zzgl. gesetzlicher MwSt. vor der Veranstaltung bei uns zu hinterlegen. Sollte auch dieses nicht 8 Tage vor der Veranstaltung vorliegen, so sind wir berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern, und zu 100% des Brutto-Umsatzes komplett abzurechnen. Dies gilt ebenso, und auch dann, wenn uns keine korrekte Besteller- oder Rechnungsadresse rechtzeitig vor der Veranstaltung vorgelegt wird.
    Unsere Ansprüche auf Kosten (cf. unter „Storno“), Schadensersatz, entgangenen Gewinn, zusätzliche Bearbeitungskosten etc. bleiben hiervon unberührt.
  2. Ist ein Dritter als Vertreter für den Besteller aufgetreten, so können wir verlangen, dass der Dritte uns gegenüber durch gesonderte Erklärung eine eigene Einstandspflicht zur Erfüllung des Vertrages eingeht und damit neben dem Besteller uns gegenüber gesamtschuldnerisch haftet.
  3. An Events, Programmen, Menü-Vorschlägen, Themen, Zeichnungen und Abbildungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht weitergegeben werden. Die Lieferung von Erzeugnissen oder Leistungen unter einem Warenzeichen ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch dieses Warenzeichens anzusehen.
  4. Eine Unter- oder Weitervermietung oder Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten ist nicht zulässig, außer wenn dieses schriftlich und ausdrücklich vereinbart wurde. Der Besteller hat uns des Weiteren den beabsichtigten Charakter und Inhalt der Veranstaltung vor Vertragsschluss bekannt zu geben. Wir behalten uns das Einspruchsrecht vor, wenn unsere persönliche Überzeugung fehlt oder der Charakter oder Inventar oder Ruf des Hauses gefährdet würden. Nach sorgfältiger Abwägung sind wir berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung insgesamt zu verweigern, in solchem Falle kann der Besteller hieraus keine Rechtsansprüche gegen uns herleiten.
  5. (1) Alle Leistungen Dritter oder Lieferungen/Ausführungen, die in der Veranstaltung des Bestellers zur Durchführung gelangen sollen, sind im Vorhinein mit uns abzustimmen. Etwaige Materialien, technische Geräte oder auch Dekorationen und Geschenke sind nach der Veranstaltung mitzunehmen resp. wir können keinerlei Gewährleistung dafür geben. Bei Leistungen oder Lieferungen/Ausführungen Dritter lehnen wir jede Haftung für die Durchführbarkeit und bauseits zu stellende sicherheits-/technische Ausstattung ab. Sämtliche Materialien mit Brandlast nicht nicht erlaubt. ACHTUNG Mobile Pavillons : Wer Pavillons mitbringt, muss diese unbedingt sichern und haftet für eventuelle entstehende Schäden!! Bei starkem Wind muss der Pavillon wieder abgebaut werden.(2) Wir überlassen gebuchte Räumlichkeiten und technische Installationen in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Besteller ist verpflichtet, die Räume, Einrichtungen und Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch seine Beauftragten zu prüfen. Eine Haftung unsererseits für Stromkreise, Sicherheit oder dergleichen lehnen wir ab. Dies gilt auch für die Benutzung des See s, die Gefahr des Ertrinkens oder Schädigungen von Mensch und Tier (3) Falls gebuchte Locations inklusive der Dekorationen und Mobiliar überlassen werden, sind diese durch den Besteller auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Sollten diese verändert werden, müssen sie spätestens nach der Veranstaltung wieder in ordungsgemäßem und verkehrssicherem Zustand aufgebaut sein.
  6. Für gebuchte Räumlichkeiten, Attraktionen, künstlerische Leistungen, Verpflegungen oder sonstige Leistungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Besteller storniert wird.
  7. Die Höhe unserer Ansprüche bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Die Angemessenheit unserer Ansprüche ergibt sich aus der Auftragsbestätigung (Mindestumsatz oder unsererseits Nachweis eines höheren Schadens) sowie diesen Geschäftsbedingungen. Ersparte Aufwendungen sind damit berücksichtigt und abgegolten. Die vereinbarte Liefer- und Leistungserbringung ist bei einer Stornierung bis 6 Monate vor dem Termin zu 25 % zu begleichen, bis 3 Monate vor dem Termin zu 50 % zu begleichen, bis 30 Werktage vor dem Termin zu 75 %, bis 21 Werktage vor dem Termin zu 85 % zu begleichen, bei einer noch kurzfristigeren Absage der Veranstaltung ist die vereinbarte Bestellung zu 100 % zu begleichen (Mindestumsatz zuzüglich Nachweis eines höheren Schadens). Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten (z.B. bei exklusiver Nutzung). Termine für Hochzeitsfeiern können 12 Monate vor dem Termin nicht mehr neu belegt werden, im Falle einer Absage gilt hier eine Stornogebühr in Höhe von 100% des entgangenen Umsatzes.
  1. (1) Für unsere Leistungserbringungen, bei denen die Personenzahl als Abrechnungsgrundlage dient, muss der Besteller uns die definitive Anzahl der Teilnehmer spätestens 15 Werk- Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitteilen. Danach ist eine Verminderung der mitgeteilten oder vereinbarten Teilnehmerzahl nicht mehr möglich. Bitte beachten: die Angebotspreise werden nach Gruppengröße erstellt, und erhöhen sich proportional bei geringerer Teilnehmerzahl.(2) Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Besteller nach der vereinbarten Anzahl der Teilnehmer Zahlung zu leisten, ein Rechnungsabzug ist insoweit ausgeschlossen. Kommen mehr Teilnehmer als vereinbart oder vom Besteller mitgeteilt, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
  2. Grundsätzlich sieht unsere vertraglich vereinbarte Liefer- und Leistungserbringung eine Veranstaltungsdauer bis 22:00 Uhr vor, soweit nicht ausdrücklich länger vereinbart. Für Zeiträume über 22:00 Uhr hinaus, werden zusätzliche Aufwendungen, insbesondere im Hinblick auf Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnet. Das Bedienungsgeld können wir dann aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen. Zudem entsteht ein Nachtzuschlag lt. Angebot. Die Sperrstunde ist strikt einzuhalten, um 03.00 Uhr müssen alle Lichter aus sein, die Türen geschlossen sein, die Mitarbeiter nach Hause sein. Für etwaige durch Überschreitung der Sperrstunde entstehende Unfälle, techn. Ausfälle, Kosten, Brandmeldungen oder sonstige Zuschläge und dergleichen werden zusätzlich zum Nachtzuschlag abgerechnet. 
  3. (1) Mängel an Speisen, Getränken, Dienstleistungen sind unverzüglich bei Feststellung einem unserer verantwortlichen Mitarbeiter mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für solche, von denen anzunehmen ist, dass sie unmittelbar behoben werden können. Grundsätzlich werden wir uns auf unverzügliche Rüge des Bestellers immer  bemühen, für Abhilfe zu sorgen.(2) Vom Besteller festgestellte Reklamationen sind auf jeden Fall spätestens vor Verlassen der Räumlichkeit bei uns geltend zu machen. Verspätete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden!Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht aus Nr. 1 und 2 nicht fristwahrend nach und können deshalb die Mängel nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden. Für den Fall, dass sich Reklamationen nicht auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von uns beziehen, ist unsere Haftung auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Sofern der Besteller wünscht, dass die Speisen seines Buffets noch für einige Zeit stehenbleiben und dargeboten werden, übernehmen wir keine Haftung für die Qualität von Speisen, insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für die gesundheitlichen Risiken. (4) Für selbst mitgebrachte Speisen, egal ob kühlungspflichtig oder nicht, übernehmen wir keinerlei Haftung, und können diese nicht in unseren Kühlräumen unterstellen. Für eventuelle Kontaminationen haftet der Besteller/Veranstalter.
  4. (1) Der Besteller stellt uns von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Mitarbeiter/Mitglieder/Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritte für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Spielgeräte und der Zugänge zum See, zu den Räumen und Anlagen entstehen, es sei denn, das schadenstiftende Ereignis fällt in unseren Verantwortungsbereich und ist von uns grob fahrlässig verschuldet. Der Besteller verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen uns, es sei denn es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf unserer Seite vor. (2) Wir übernehmen keine Haftung für die vom Besteller, seinen Mitarbeitern/Mitgliedern/ Beauftragen oder Besuchern eingebrachten Gegenstände und Wertsachen.(3) Im Seebereich wird eine Aufsichtsperson unbedingt empfohlen, oder z.B. Aufsicht durch die DLRG. (4). Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Krewelshof oder dessen Mitarbeiter übernehmen keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht.
    Der Krewelshof  übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigungen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Krewelshof oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem
    Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Besteller haftet für alle Schäden und Verluste, die uns an den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Anlagen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung im Rahmen des Vertrages mit uns entstehen. Ebenso haftet der Besteller für Kosten der Endreinigung, die über den üblichen Reinigungsrahmen hinausgehen. Sollte eine Nachfolge-Veranstaltung deshalb negativ beeinflusst werden, werden diese Schadensansprüche ebenfalls voll auf den Besteller übergehen. Diesbezügliche Nachberechnungen sind netto, ohne Abzüge, sofort zu begleichen. Ausserdem bedarf es keiner Beweisführung unsererseits! Es gilt ausserdem Punkt 23., Abs. 3. Ebenso haftet der Besteller in vollem Umfang für weitere Kosten, die im Rahmen dieser Schäden entstehen (Gutachter, polizeiliche Beweisaufnahme, Krankenhauskosten, etc.).
  2. Im Fall höherer Gewalt jeder Art, insbesondere bei Brand, Überschwemmungen, unvorhersehbaren behördlichen Verfügungen und Eingriffen, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umstände, Betriebsstörungen, Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, an Material, Energie oder Transportmöglichkeiten,  oder sonstiger Regelungen und Hinderungsgründe, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, sowie auch Fälle und Hinderungs Umstände welche von uns nicht zu vertreten sind, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wobei wir geleistete Anzahlungen dem Besteller nicht zurückerstatten sondern die Erfüllung unserer Verpflichtung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
  3. Aus feuerpolizeilichen Gründen ist eine Anbringung von Dekorationsmaterial oder Sonstigem ohne unsere Einwilligung nicht gestattet. Materialien oder Sonstiges, welche nicht 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, werden eingelagert, wofür der Besteller die Aufwendungen und Miete trägt.
  4. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat der Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Die für die Veranstaltung an Dritte zu zahlenden Abgaben, GEMA- Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an die berechtigten Stellen zu entrichten. Sollte die GEMA ausdrücklich über Krewelshof abgewickelt werden, muss dieses in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart sein und wird bei Rechnungsstellung mit abgerechnet. Auch muss der Besteller die notwendigen Versicherungen unter Einschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung abschließen, durch die auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Auf unser Verlangen hin sind uns die Nachweise rechtzeitig vor der Veranstaltung vorzulegen.
  5. Soweit der Besteller uns bittet, technische oder sonstige Einrichtungen, oder künstlerische Leistungen von Dritten zu beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für pflegliche Behandlung, Rückgabe und Ansprüche Dritter.
  6. Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen kann darüber im Vorhinein eine Vereinbarung getroffen werden, wobei dann eine Service-Gebühr, Korkengeld und Miete von uns berechnet werden, die der Besteller trägt.
  7. Durch den Vertrag mit uns ist der Besteller nicht berechtigt, die geschützten Marken, Logos oder Themen des Krewelshofs zu benutzen. Jegliche Veröffentlichung in/mit welchem Medium auch immer, bedarf grundsätzlich unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne unsere schriftliche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Krewelshofs beeinträchtigt, haben wir das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen bleibt der Besteller unbeschadet weitergehender Ansprüche verpflichtet, Entgelte an uns zu zahlen, wie sie für Fälle der Stornierung unter Ziffer 9 dieser Bedingungen geregelt sind.
  8. Das Filmen und Fotografieren für gewerbliche od. private Zwecke bedarf schriftlicher Genehmigung. Blitzgeräte dürfen in Show-/Programmdarbietungen nicht benutzt werden, ebenso ist dabei privates Filmen nicht gestattet.
  9. (1) Die Speisen müssen fest bestellt werden und werden wie bei der Bestellung ohne Abzug voll berechnet. Die Getränke werden nach Verbrauch oder mittels Getränkepauschalen berechnet. Die Zahlung der Dienstleistungen ist grundsätzlich sofort in bar zu leisten. Die festen Bestandteile der AB sind VOR Beginn der Veranstaltung in BAR zu begleichen (z. B. Menü, Dekoration, Getränke-Pauschale, Dienstleister).(2) Eventuelle Kreditierungen können nur durchgeführt werden, wenn dies rechtzeitig vor dem Tag der Veranstaltung mit uns schriftlich abgestimmt wurde. Kreditierungen von Bestellern mit Sitz im Ausland sind ausgeschlossen. Bei gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Als Dienstleistungsbetrieb besteht der Hauptteil unseres Umsatzes aus Personal-, Gebäude-und Festkosten. Aus diesem Grunde ist die Rechnung sofort ohne Abzüge und ohne Skonto nach Eingang der Rechnung zu begleichen. Zahlungen mittels Kreditkarten werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert.(3) Im Übrigen gilt ansonsten grundsätzlich, dass nicht kalendermäßig fällige Rechnungen binnen 3 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar sind. Ansonsten werden 14 Tage nach Rechnungsstellungs-Datum folgende Verzugszinsen berechnet : Bei Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG zu verzinsen. Es wird hiermit vereinbart, dass der Besteller für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von 8,00 EUR an uns zu entrichten hat.
  10. Bei Warenbestellungen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Für die Rücksendung von Waren genügt für die Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Besteller ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Warenlieferung eingetreten ist. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Dienstleistung, welcher Art auch immer, sowie zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können/Verfallsdatum überschritten wäre. Rücksendungen müssen ungebraucht mit beigefügter Original-Rechnung zurückgeschickt werden und müssen ordnungsgemäß frankiert sein. Bei unfrei verschickten Sendungen verweigern wir die Annahme.
  11. Preis-/Produktänderungs- sowie Lieferungsvorbehalt. Es gelten die aktuellen Preisangaben zzgl. MwSt. und Versandkosten (für Reseller oder Firmen). Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  12. Für den Besuch des Spielparks oder die Nutzung von Räumen und Außengelände sowie insbesondere die Nutzung von Spielgeräten und Attraktionen, den See oder den Besuch der Tierbereiche verweisen wir auf die hiermit einbezogene Geltung der Eintritts- und Benutzungsbedingungen Krewelshof, die aushängen und die bei uns angefordert werden können.                                                                                                              In Kurzform: die Nutzungsbedingungen und Parkordnung werden mit Betreten des Geländes automatisch anerkannt.  Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, dass manche Bereiche nicht zugänglich sind, oder mittels Tafeln geschlossen sind. ACHTUNG, Wegen Verletzungsgefahr sind Kinder zu jedem Zeitpunkt zu beaufsichtigen!                                                                 Der SPIELPARK enthält auch Dekorationen, die nicht als Spiel- oder Klettergeräte dienen. Exponate/Paletten/Bühnen oder Gegenstände, Dekorationen, Gardinen, bitte nicht als Spielgeräte nutzen. Kinder bitte NICHT unbeaufsichtigt lassen. Dasselbe gilt für die Spiele Ecken in den Räumen.                                                                                                                                                                                                    Die KÜRBISSCHAU ist eine Kunst Ausstellung, zum Anschauen / fotografieren / entspannen. Exponate bitte nicht anfassen. Exponate, Paletten, Bühnen, Aufbauten , Dekorationen auch aus Stroh oder Erde, Wall/Zaun oder Aufschüttungen aus Erde od. ähnl. bitte NICHT als Spielgeräte nutzen! Nicht beklettern! Akute Verletzungsgefahr!  Bitte NICHT als Spielgeräte nutzen! Strohwand nicht beklettern.  Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und von sämtlichen Pflanzen, Exponaten, Geräten und von Sandflächen fernzuhalten, urinieren und koten (auch unbeabsichtigt) oder Müll / Umweltschädliches Verhalten führt zu einer Geldbuße à je Vorgang 50 EUR.  Ballspiele sind untersagt. Baden/Schwimmen im Beregnungsteich und See ist nicht erlaubt.  Grillen oder Feuerstellen sowie Selbstverpflegung sind nicht erlaubt.  eventuelle Absperrungen dürfen nicht überschritten werden. 
  13. Datenschutz. Wir nutzen Ihre auftragsbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Bestellung oder zukünftigen Aufträge. Nur mit Ihrer Einwilligung erhalten Sie auch von anderen Firmen Informationsmaterial.
  1. Rechtswahl. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

    Gerichtsstand. Erfüllungsort für beide Seiten ist Zülpich-Enzen/Zweigstelle Filiale. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Euskirchen, bzw. das Landgericht Köln.

  2. Schlussbestimmungen. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen oder des abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stand 2021